LG Berlin67 S 629/12
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Der Stuttgarter Platz ist keine bevorzugte Citylage.
Streit über die Klassifizierung eines Grundstücks am Stuttgarter Platz in Berlin hinsichtlich seiner Lage. Eine Partei hatte argumentiert, dass die Immobilie sich in einer bevorzugten Citylage befinde, was mietrechtliche oder wertmäßige Konsequenzen haben könnte. Das LG Berlin hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob diese Qualifizierung zutreffend ist. Die Entscheidung erfolgte im Verfahren 67 S 629/12 am 12.12.2013.
Das Gericht prüfte, ob der Stuttgarter Platz die Anforderungen an eine bevorzugte Citylage erfüllt. Eine bevorzugte Citylage wird charakterisiert durch hochfrequentierte, attraktive innerstädtische Lagen mit besonderer wirtschaftlicher und verkehrsmäßiger Bedeutung. Das LG Berlin kam zu dem Ergebnis, dass der Stuttgarter Platz diese Kriterien nicht erfüllt und daher nicht als bevorzugte Citylage einzustufen ist. Dies ist für die Mietpreisermittlung und Vergleichswertbildung relevant, da Citylage-Zu- oder Abschläge entfallen.
Der Stuttgarter Platz ist keine bevorzugte Citylage.