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Entscheidung67 S 629/12
Datum12.12.2013
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 12. Dezember 2013

LG Berlin67 S 629/12

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Der Stuttgarter Platz ist keine bevorzugte Citylage.

Sachverhalt

Streit über die Klassifizierung eines Grundstücks am Stuttgarter Platz in Berlin hinsichtlich seiner Lage. Eine Partei hatte argumentiert, dass die Immobilie sich in einer bevorzugten Citylage befinde, was mietrechtliche oder wertmäßige Konsequenzen haben könnte. Das LG Berlin hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob diese Qualifizierung zutreffend ist. Die Entscheidung erfolgte im Verfahren 67 S 629/12 am 12.12.2013.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht prüfte, ob der Stuttgarter Platz die Anforderungen an eine bevorzugte Citylage erfüllt. Eine bevorzugte Citylage wird charakterisiert durch hochfrequentierte, attraktive innerstädtische Lagen mit besonderer wirtschaftlicher und verkehrsmäßiger Bedeutung. Das LG Berlin kam zu dem Ergebnis, dass der Stuttgarter Platz diese Kriterien nicht erfüllt und daher nicht als bevorzugte Citylage einzustufen ist. Dies ist für die Mietpreisermittlung und Vergleichswertbildung relevant, da Citylage-Zu- oder Abschläge entfallen.

Stuttgarter Platz — Keine Citylage

Der Stuttgarter Platz ist keine bevorzugte Citylage.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 12.12.2013 – 67 S 629/12
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 12.12.2013
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.