AG Charlottenburg211 C 236/16
[Wohnung — Hochwertiges Parkett oder gleichwertiger Bodenbelag (+)] Historisches Fischgrät-Parkett ist unabhängig vom Zustand hochwertig.
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Wohnungen zwischen Olivaer Platz und Adenauer Platz sind bevorzugte Citylage.
[Wohnumfeld — Besonders lärmbelastete Lage (-)] Wenn alle Fenster zum Hof führen, ist eine Verkehrsbelastung im Straßenverzeichnis kein Indiz.
Mietstreit um die Mietpreisbremsen-Zulässigkeit einer Wohnung in Berlin-Charlottenburg zwischen Olivaer Platz und Adenauer Platz. Der Vermieter berief sich darauf, dass die Wohnung aufgrund ihrer hochwertigen Ausstattung (historisches Fischgrät-Parkett) und bevorzugten Lage von der Mietpreisbremse ausgenommen sei. Der Mieter bestritt die Qualifikation als hochwertige Wohnung und argumentierte zudem mit Lärmbelastung durch Verkehrslärm.
Das AG Charlottenburg bewertet historisches Fischgrät-Parkett als hochwertigen Bodenbelag, unabhängig von dessen aktuellem Zustand. Die Lage der Wohnung zwischen Olivaer Platz und Adenauer Platz wird als bevorzugte Citylage eingestuft. Das Gericht entschied, dass die bloße Eintragung im Straßenverzeichnis als lärmbelastet nicht ausreicht, wenn tatsächlich alle Fenster zum Hof führen, da damit keine wirksame Verkehrslärmbelastung vorliegt. Die Wohnung fällt damit unter die Ausnahmeregelungen der Mietpreisbremse.
Historisches Fischgrät-Parkett ist unabhängig vom Zustand hochwertig. Wohnungen zwischen Olivaer Platz und Adenauer Platz sind bevorzugte Citylage. Wenn alle Fenster zum Hof führen, ist eine Verkehrsbelastung im Straßenverzeichnis kein Indiz.
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[Wohnung — Hochwertiges Parkett oder gleichwertiger Bodenbelag (+)] Historisches Fischgrät-Parkett ist unabhängig vom Zustand hochwertig.
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Wohnungen zwischen Olivaer Platz und Adenauer Platz sind bevorzugte Citylage.
[Wohnumfeld — Besonders lärmbelastete Lage (-)] Wenn alle Fenster zum Hof führen, ist eine Verkehrsbelastung im Straßenverzeichnis kein Indiz.