LG Berlin18 S 281/13
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Nürnberger Straße ist eine bevorzugte Citylage.
Verfahren vor dem Landgericht Berlin (18 S 281/13) zur Frage der Lagequalifizierung einer Berliner Wohnimmobilie in der Nürnberger Straße. Der Rechtsstreit betraf die Einordnung des Wohnumfelds für mietenrechtliche Relevanz, insbesondere zur Bestimmung von Referenzmieten und Vergleichbarkeit bei Mieterhöhungen. Das Gericht hatte über die Einordnung einer Berliner Wohnlage als bevorzugte Citylage zu entscheiden.
Das Gericht qualifiziert die Nürnberger Straße als bevorzugte Citylage. Diese Kategorisierung ist für Mietrecht erheblich, da sie die Vergleichbarkeit von Mietverhältnissen und die Angemessenheit von Mieterhöhungen nach § 558 BGB beeinflusst. Objekte in bevorzugten Citylagen befinden sich in einer höherwertigen Lagegruppe mit entsprechend höherem Mietpreisniveau. Diese Einordnung wird bei der Bildung von Vergleichsgruppen für Ortsüblichkeit maßgeblich.
Die Nürnberger Straße ist eine bevorzugte Citylage.