AG Tempelhof-Kreuzberg14 C 317/17
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Frankfurter Allee ist keine bevorzugte Citylage.
Streitgegenstand ist die Frage, ob die Frankfurter Allee in Berlin eine bevorzugte Citylage darstellt. Dies ist relevant für die Anwendung von Mietpreisbremsen und Modernisierungszuschlägen nach Berliner Mietrecht. Das AG Tempelhof-Kreuzberg hatte sich mit der städtebaulichen Klassifizierung dieser Lage auseinanderzusetzen.
Das Gericht verneint, dass die Frankfurter Allee eine bevorzugte Citylage gemäß den maßgeblichen Berliner Mietrecht-Bestimmungen darstellt. Die Bewertung von Wohnlagen als 'bevorzugte Citylage' unterliegt strengeren Anforderungen. Die Entscheidung ist für die Praxis relevant, da die Nicht-Einstufung Auswirkungen auf zulässige Mieterhöhungen und Modernisierungszuschläge hat.
Die Frankfurter Allee ist keine bevorzugte Citylage.