AG Wedding16 C 192/18
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Guineastraße im Wedding ist keine bevorzugte Citylage.
Die Parteien stritten über die Einstufung einer Wohnlage in der Guineastraße im Berliner Stadtteil Wedding. Eine Partei argumentierte, dass es sich um eine bevorzugte Citylage handele, was Auswirkungen auf die Mietpreisbildung oder vergleichbare Bewertungen hätte. Das AG Wedding hatte über diese Qualifizierung der Wohnlage zu entscheiden.
Das Gericht lehnte die Einstufung als bevorzugte Citylage ab. Bei der Beurteilung von Wohnlagen kommt es auf objektive Kriterien wie Infrastruktur, Erreichbarkeit, Ausstattung und Attraktivität des Viertels an. Die Guineastraße im Wedding erfüllt nach Ansicht des Gerichts nicht die Voraussetzungen einer bevorzugten Citylage. Dies hat praktische Relevanz für Mietpreisvergleiche, Mieterhöhungen und die Angemessenheit von Mieten gemäß Mietpreisbremse oder Regelmieten.
Die Guineastraße im Wedding ist keine bevorzugte Citylage.