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Entscheidung67 S 129/20
Datum18.08.2020
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 18. August 2020

LG Berlin67 S 129/20

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Mieterhöhung — Vergleichswohnungen] Eine auf Vergleichswohnungen gestützte Mieterhöhung ist formell nur wirksam, wenn die drei Vergleichswohnungen zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens auch vermietet sind.

Sachverhalt

Vermieter fordert Mieterhöhung unter Berufung auf drei Vergleichswohnungen. Die geltend gemachten Vergleichswohnungen waren jedoch zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens nicht alle vermietet. Mieter bestreitet die Wirksamkeit der Mieterhöhung mit dem Argument der fehlenden Vergleichbarkeit.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht verneint die formelle Wirksamkeit der Mieterhöhung. Für eine auf § 558 Abs. 2 BGB gestützte Mieterhöhung mittels Vergleichswohnungen ist erforderlich, dass die drei angeführten Vergleichswohnungen zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens tatsächlich vermietet sind. Der Zustand der Vermietung zum Stichtag der Erhöhungsmitteilung ist konstitutive Voraussetzung. Nachträgliche Vermietung oder Anmietung heilt den Fehler nicht. Dies sichert die Kontrollierbarkeit und Substantiierbarkeit des Vermieterantrags.

Vergleichswohnungen — Zeitpunkt Vermietung

Eine auf Vergleichswohnungen gestützte Mieterhöhung ist formell nur wirksam, wenn die drei Vergleichswohnungen zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens auch vermietet sind.

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Mieterhöhung — Vergleichswohnungen] Eine auf Vergleichswohnungen gestützte Mieterhöhung ist formell nur wirksam, wenn die drei Vergleichswohnungen zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens auch vermietet sind.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 18.08.2020 – 67 S 129/20
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 18.08.2020
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.