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Entscheidung65 S 127/18
Datum21.09.2018
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 21. September 2018

LG Berlin65 S 127/18

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

Merkmal liegt vor, wenn Fliesen nicht einheitlich, sondern durch Akzente und Verzierungen aufgewertet oder Natursteine wie Marmor, Schiefer oder Granit verwendet wurden.

Sachverhalt

Das Landgericht Berlin befasste sich mit der Auslegung des Begriffs der "Modernisierungsmaßnahme" im Mietrecht, insbesondere hinsichtlich der Frage, wann eine Erneuerung von Fliesen als wertsteigernde Modernisierung (und nicht bloße Instandhaltung) anzusehen ist. Gegenstand war die Abgrenzung zwischen zulässigen Mieterhöhungen nach Modernisierungen und bloßem Verschleißersatz.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht konkretisiert das Merkmal der "Modernisierung" im Sinne von § 555b Abs. 2 BGB (alt) bzw. aktuell § 555c BGB. Eine Erneuerung von Fliesen stellt danach nur dann eine wertsteigernde Modernisierung dar, wenn sie über eine bloße Ersatzbeschaffung hinausgeht. Dies ist der Fall, wenn die neuen Fliesen nicht mehr einheitlich verlegt werden, sondern durch Akzente und Verzierungen aufgewertet sind, oder wenn hochwertigere Materialien wie Natursteine (Marmor, Schiefer, Granit) anstelle von Standard-Fliesen verwendet werden. Reine Farb- oder Materialwechsel im gleichen Qualitätssegment genügen hingegen nicht.

Abgrenzung Modernisierung vs. Instandhaltung

Merkmal liegt vor, wenn Fliesen nicht einheitlich, sondern durch Akzente und Verzierungen aufgewertet oder Natursteine wie Marmor, Schiefer oder Granit verwendet wurden.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 21.09.2018 – 65 S 127/18
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 21.09.2018
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.