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Entscheidung20 C 450/15
Datum02.02.2016
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
ag-lichtenberg
Entscheidung vom 02. Februar 2016

AG Lichtenberg20 C 450/15

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

Ein automatischer Ventilator (in der Regel am Lichtschalter und/oder zeitgesteuert) ist nicht mit einer bedarfsgerechten Steuerung mittels Feuchtigkeitssensor vergleichbar.

Sachverhalt

Streit zwischen Mieter und Vermieter über die Ausstattung einer Lüftungsanlage in einer Mietwohnung. Der Vermieter hatte einen automatischen Ventilator installiert, der über den Lichtschalter und/oder zeitgesteuert funktioniert. Der Mieter machte geltend, dass dies nicht dem Standard einer modernen, bedarfsgerechten Lüftungslösung mit Feuchtigkeitssensor entspricht und forderte eine Nachrüstung oder Mietminderung. Das Amtsgericht Lichtenberg entschied in der Vorlage über die Vergleichbarkeit beider Systeme.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein einfach automatisierter Ventilator (Licht-/Zeitsteuerung) als ausreichend bedarfsgerecht anzusehen ist oder ob ein moderner Feuchtigkeitssensor erforderlich ist. Die Entscheidung stellt klar, dass diese beiden Systeme technisch und funktional nicht gleichwertig sind. Ein zeitgesteuertes oder lichtschaltergekoppeltes System erfasst nicht die tatsächliche Feuchtigkeitssituation in der Wohnung, während ein Feuchtigkeitssensor bedarfsgerecht nur dann lüftet, wenn Feuchtigkeit anfällt. Dies hat Bedeutung für Mängelansprüche und Anforderungen an die Ausstattung von Wohnraum mit Lüftungssystemen.

Lüftungsanlage ohne Feuchtigkeitssensor

Ein automatischer Ventilator (in der Regel am Lichtschalter und/oder zeitgesteuert) ist nicht mit einer bedarfsgerechten Steuerung mittels Feuchtigkeitssensor vergleichbar.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Lichtenberg.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Lichtenberg, Urt. v. 02.02.2016 – 20 C 450/15
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 02.02.2016
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Lichtenberg veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.