LG Berlin67 S 120/15
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Wohnungen im OT Prenzlauer Berg liegen nicht in bevorzugter Citylage.
Streit um die mietrechtliche Bewertung der Lage von Wohnungen im Ortsteil Prenzlauer Berg, Berlin. Fraglich ist, ob die Wohnungen in einer bevorzugten Citylage liegen und welche Bedeutung dies für die Mietpreisbildung hat. Das LG Berlin befasste sich mit dieser Frage im Rahmen eines Mietrechtsstreits (Aktenzeichen 67 S 120/15).
Das Gericht bewertet die stadtgeografische Lage von Wohnimmobilien in Prenzlauer Berg nicht als bevorzugte Citylage. Dies ist für die Mietpreisberechnung sowie für Vergleichswertermittlungen erheblich, da Wohnungen in bevorzugter Lage typischerweise höhere Marktmieten und Verkehrswerte erzielen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch innerstädtische Wohnlagen nicht automatisch als bevorzugte Citylage eingestuft werden, sondern eine differenzierte Bewertung der tatsächlichen Marktverhältnisse und der infrastrukturellen Besonderheiten erforderlich ist.
Die Wohnungen im OT Prenzlauer Berg liegen nicht in bevorzugter Citylage.