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Entscheidung67 S 107/22
Datum16.08.2022
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 16. August 2022

LG Berlin67 S 107/22

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Mietspiegel-Anerkennung — Mietspiegel als richterliche Schätzungsgrundlage] Dem Gericht kann Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des für eine richterliche Schätzung geeigneten Berliner Mietspiegels 2019 bestimmen. Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2019 ist es unerheblich, dass diesem ein Bezugszeitraum von lediglich vier Jahren zu Grunde liegt.

Sachverhalt

Im vorliegenden Verfahren vor dem LG Berlin (67 S 107/22) geht es um die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Berliner Mietwohnung. Eine Partei bestritt die Zulässigkeit der Heranziehung des Berliner Mietspiegels 2019 zur richterlichen Schätzung, insbesondere wegen des zugrunde liegenden kurzen Bezugszeitraums von nur vier Jahren. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob dieser Mietspiegel als Schätzungsgrundlage tauglich ist.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht anerkannte den Berliner Mietspiegel 2019 als geeignete Grundlage für die richterliche Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Einwand, dass der Mietspiegel auf einem Bezugszeitraum von nur vier Jahren basiert, wurde für unerheblich befunden. Das Gericht folgte damit der Ansicht, dass ein validierter Mietspiegel als amtliches Bewertungsinstrument ausreichende Zuverlässigkeit bietet und nicht zwingend auf umfassenderen Zeiträumen ruhen muss, um für Schätzungszwecke herangezogen zu werden.

Mietspiegel-Anerkennung trotz kurzem Bezugszeitraum

Dem Gericht kann Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des für eine richterliche Schätzung geeigneten Berliner Mietspiegels 2019 bestimmen. Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2019 ist es unerheblich, dass diesem ein Bezugszeitraum von lediglich vier Jahren zu Grunde liegt.

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Mietspiegel-Anerkennung — Mietspiegel als richterliche Schätzungsgrundlage] Dem Gericht kann Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des für eine richterliche Schätzung geeigneten Berliner Mietspiegels 2019 bestimmen. Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2019 ist es unerheblich, dass diesem ein Bezugszeitraum von lediglich vier Jahren zu Grunde liegt.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 16.08.2022 – 67 S 107/22
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 16.08.2022
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.