ProduktAnrufenMacMietpreisbremseSicherheitRechtCorpusDenkenPreiseAnmelden
Entscheidung65 S 55/20
Datum10.06.2020
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 10. Juni 2020

LG Berlin65 S 55/20

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

Ein Duschen ist auch im Sitzen in einer Badewanne möglich. Eine Duschabtrennung als Spritzwasserschutz ist nicht erforderlich.

Sachverhalt

Der Rechtsstreit betrifft die Ausstattung eines Badezimmers mit einer Duschabtrennung. Ein Mieter fordert vom Vermieter die Anbringung einer Duschabtrennung oder -vorhang, um Spritzwasser abzuhalten. Der Vermieter lehnt dies ab und argumentiert, dass die vorhandene Badewanne für die Körperpflege ausreichend sei. Das LG Berlin entschied über die Frage, ob eine Duschabtrennung zum Standard einer üblichen Mietausstattung gehört oder ob diese für den Mieter optional ist.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht verneinte die Erforderlichkeit einer Duschabtrennung. Maßgeblich ist, dass das Duschen auch im Sitzen in einer Badewanne durchgeführt werden kann, weshalb ein Spritzwasserschutz durch eine separate Abtrennung nicht zwingend notwendig ist. Eine Badewanne erfüllt die Anforderung an Körperpflegegelegenheiten bereits hinreichend. Der Vermieter muss daher nicht in Vorleistung gehen, wenn die Badewanne vorhanden ist. Praktisch bedeutet dies: Standard-Badezimmer ohne Duschbereich/Abtrennung sind mietrechtlich zulässig und entbinden den Vermieter von Modernisierungsverpflichtungen in diesem Bereich.

Badewanne ohne Duschabtrennung zulässig

Ein Duschen ist auch im Sitzen in einer Badewanne möglich. Eine Duschabtrennung als Spritzwasserschutz ist nicht erforderlich.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 10.06.2020 – 65 S 55/20
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 10.06.2020
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.