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Entscheidung64 S 194/19
Datum08.07.2020
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 08. Juli 2020

LG Berlin64 S 194/19

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

Merkmal liegt nicht vor, wenn das Bad über ein Fenster belichtet und belüftet werden kann, auch wenn das nur über einen Schacht über dem benachbarten Abstellraum möglich ist und das Fenster nicht direkt vom Bad aus erreicht werden kann.

Sachverhalt

Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Badezimmer die Anforderung der ausreichenden Belichtung und Belüftung erfüllt, wenn diese nicht direkt vom Bad aus, sondern nur über einen Schacht vom benachbarten Abstellraum möglich sind. Die Rechtmäßigkeit der Ausstattung einer Mietwohnung stand zur Debatte, wobei es um die Frage ging, ob die vorhandene Fensteranlage den baurechtlichen und mietrechtlichen Standards genügt.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht bejahte die Erfüllung des Merkmals der ausreichenden Belichtung und Belüftung des Badezimmers. Entscheidend ist nicht die unmittelbare Erreichbarkeit des Fensters vom Bad aus, sondern die objektive Möglichkeit der Belichtung und Belüftung über ein vorhandenes Fenster. Die Zirkulation von Licht und Luft durch einen Schacht vom benachbarten Raum ist hinreichend, um die Anforderungen an ein ordentliches Badezimmer zu erfüllen. Dies hat praktische Bedeutung für die Bewertung von Mängeln und Modernisierungsanforderungen im Wohnraummietrecht.

Belichtung und Belüftung — indirekte Fensteranbindung

Merkmal liegt nicht vor, wenn das Bad über ein Fenster belichtet und belüftet werden kann, auch wenn das nur über einen Schacht über dem benachbarten Abstellraum möglich ist und das Fenster nicht direkt vom Bad aus erreicht werden kann.

Volltext der Entscheidung anzeigen

Merkmal liegt nicht vor, wenn das Bad über ein Fenster belichtet und belüftet werden kann, auch wenn das nur über einen Schacht über dem benachbarten Abstellraum möglich ist und das Fenster nicht direkt vom Bad aus erreicht werden kann.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 08.07.2020 – 64 S 194/19
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 08.07.2020
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.