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Entscheidung65 S 340/20
Datum18.06.2021
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 18. Juni 2021

LG Berlin65 S 340/20

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Ausstattung — Vertragsgemäße Beschaffenheit] Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens vertragsgemäße Beschaffenheit der Wohnung (hier Einbauküche mieterseits nach Entfernung von vorh. Herd und Spüle mit Genehmigung vermieterseits).

Sachverhalt

Streit um die vertragsgemäße Beschaffenheit einer Mietwohnung im Kontext eines Mieterhöhungsverfahrens. Der Mieter hatte die ursprüngliche Einbauküche (Herd und Spüle) mit Zustimmung des Vermieters entfernt und durch eine neue Einbauküche ersetzt. Der Vermieter forderte daraufhin eine Mieterhöhung. Strittig war, ob die neue Ausstattung der Wohnung bei Bemessung der zulässigen Mieterhöhung zugrunde zu legen ist.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht stellt klar, dass für die Beurteilung der vertragsgemäßen Beschaffenheit einer Mietwohnung — insbesondere bei der Frage der zulässigen Mieterhöhung — der Zustand der Wohnung im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens maßgeblich ist. Die vom Mieter vorgenommenen Änderungen an der Ausstattung (hier: Austausch der Einbauküche mit Genehmigung) gehören zur aktuellen vertragsgemäßen Beschaffenheit und müssen bei der Mieterhöhungsberechnung berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die neuen Komponenten einen höheren Wert darstellen als die ursprüngliche Ausstattung.

Vertragsgemäße Beschaffenheit bei Mieterhöhung

Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens vertragsgemäße Beschaffenheit der Wohnung (hier Einbauküche mieterseits nach Entfernung von vorh. Herd und Spüle mit Genehmigung vermieterseits).

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Ausstattung — Vertragsgemäße Beschaffenheit] Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens vertragsgemäße Beschaffenheit der Wohnung (hier Einbauküche mieterseits nach Entfernung von vorh. Herd und Spüle mit Genehmigung vermieterseits).

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 18.06.2021 – 65 S 340/20
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 18.06.2021
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.