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Entscheidung65 S 189/21
Datum24.05.2022
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 24. Mai 2022

LG Berlin65 S 189/21

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Mietspiegel-Anerkennung — MSP 2021 als einfacher Mietspiegel] Der Berliner Mietspiegel ist ein ordnungsgemäß angepasster 'einfacher' Mietspiegel, der den Anforderungen des § 558c Abs. 1,3 BGB entspricht. Dem Mietspiegel liegt weder ein unzutreffender Betrachtungszeitraum zu Grunde noch wurde er ein zweites Mal fortgeschrieben.

Sachverhalt

Verfahren vor dem Landgericht Berlin zur Anerkennung des Berliner Mietspiegels 2021 als ordnungsgemäß erstellter einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Die Entscheidung behandelt die Frage, ob der MSP 2021 den gesetzlichen Anforderungen für einen einfachen Mietspiegel entspricht und ob Verfahrensmängel bei seiner Erstellung oder Fortschreibung vorliegen.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht bestätigt die Anerkennung des Berliner Mietspiegels 2021 als ordnungsgemäß angepasster einfacher Mietspiegel. Die Entscheidung bekräftigt, dass der MSP 2021 den Anforderungen des § 558c Abs. 1, 3 BGB entspricht. Insbesondere verwirft das Gericht die Einwände, wonach der Mietspiegel auf einem unzutreffenden Betrachtungszeitraum beruhen könnte oder ein unzulässiges zweites Mal fortgeschrieben worden sei. Die Anerkennung hat unmittelbare praktische Relevanz für die Beweisfunktion des Mietspiegels in Mietpreisstreitigkeiten.

Formale Anerkennung als einfacher Mietspiegel

Der Berliner Mietspiegel ist ein ordnungsgemäß angepasster 'einfacher' Mietspiegel, der den Anforderungen des § 558c Abs. 1,3 BGB entspricht. Dem Mietspiegel liegt weder ein unzutreffender Betrachtungszeitraum zu Grunde noch wurde er ein zweites Mal fortgeschrieben.

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Mietspiegel-Anerkennung — MSP 2021 als einfacher Mietspiegel] Der Berliner Mietspiegel ist ein ordnungsgemäß angepasster 'einfacher' Mietspiegel, der den Anforderungen des § 558c Abs. 1,3 BGB entspricht. Dem Mietspiegel liegt weder ein unzutreffender Betrachtungszeitraum zu Grunde noch wurde er ein zweites Mal fortgeschrieben.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 24.05.2022 – 65 S 189/21
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 24.05.2022
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.