LG Berlin64 S 92/18
[Wohnumfeld — PKW-Parkplatzangebot in der Nähe (+)] Merkmal gilt auch dann, wenn für den Stellplatz eine zusätzliche Miete zu entrichten ist.
Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein PKW-Parkplatzangebot in unmittelbarer Nähe einer Mietwohnung als positives Merkmal des Wohnumfelds zu berücksichtigen ist, und zwar auch dann, wenn der Stellplatz nicht im Mietpreis enthalten, sondern gegen separate Zahlung zur Verfügung gestellt wird. Die Entscheidung betrifft die bewertung von Wohnungsmängeln und deren Auswirkungen auf die Mietpreisberechnung.
Das Gericht bejaht, dass die Verfügbarkeit von PKW-Parkplätzen in der Nähe der Wohnung ein erhebliches positives Merkmal des Wohnumfelds darstellt. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzung des Stellplatzes eine zusätzliche Miete anfällt. Das bloße Bestehen einer kostenpflichtigen Parkplatzalternative in zumutbarer Nähe verbessert die Wohnlage objektiv und ist daher bei der Beurteilung von Mängeln und deren wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Das Gericht berücksichtigt damit die praktische Realität urbaner Wohnungsmärkte, auf denen Parkplätze eine knappe und wertvolle Ressource darstellen.
Merkmal gilt auch dann, wenn für den Stellplatz eine zusätzliche Miete zu entrichten ist.