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Entscheidung64 S 199/17
Datum20.06.2018
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 20. Juni 2018

LG Berlin64 S 199/17

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Der Ludwigkirchplatz liegt in bevorzugter Citylage (20 min Fußweg vom Breitscheidplatz).

Sachverhalt

Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Lage einer Wohnung am Ludwigkirchplatz auseinanderzusetzen. Streitgegenstand war die Einordnung des Wohnumfelds bezüglich der Citylage und deren Auswirkungen auf die Mietpreisbildung. Die Entscheidung behandelt die Frage, ob die Lage am Ludwigkirchplatz als bevorzugte Citylage klassifiziert werden kann.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Ludwigkirchplatz in einer bevorzugten Citylage liegt. Entscheidend für diese Bewertung ist die Nähe zu zentralen Verkehrsknotenpunkten und Infrastruktureinrichtungen — hier: eine Fußwegdistanz von etwa 20 Minuten zum Breitscheidplatz. Diese räumliche Nähe zu einem bekannten zentralen Ort wird als Indiz für eine bevorzugte Stadtlage herangezogen, die bei der Mietpreisfeststellung berücksichtigt werden kann.

Bevorzugte Citylage — Ludwigkirchplatz

Der Ludwigkirchplatz liegt in bevorzugter Citylage (20 min Fußweg vom Breitscheidplatz).

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 20.06.2018 – 64 S 199/17
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 20.06.2018
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.