LG Berlin64 S 199/17
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Der Ludwigkirchplatz liegt in bevorzugter Citylage (20 min Fußweg vom Breitscheidplatz).
Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Lage einer Wohnung am Ludwigkirchplatz auseinanderzusetzen. Streitgegenstand war die Einordnung des Wohnumfelds bezüglich der Citylage und deren Auswirkungen auf die Mietpreisbildung. Die Entscheidung behandelt die Frage, ob die Lage am Ludwigkirchplatz als bevorzugte Citylage klassifiziert werden kann.
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Ludwigkirchplatz in einer bevorzugten Citylage liegt. Entscheidend für diese Bewertung ist die Nähe zu zentralen Verkehrsknotenpunkten und Infrastruktureinrichtungen — hier: eine Fußwegdistanz von etwa 20 Minuten zum Breitscheidplatz. Diese räumliche Nähe zu einem bekannten zentralen Ort wird als Indiz für eine bevorzugte Stadtlage herangezogen, die bei der Mietpreisfeststellung berücksichtigt werden kann.
Der Ludwigkirchplatz liegt in bevorzugter Citylage (20 min Fußweg vom Breitscheidplatz).