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Entscheidung63 S 557/12
Datum19.03.2013
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 19. März 2013

LG Berlin63 S 557/12

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die im Geviert der Chaussee-, Tor-, Berg- und Invalidenstraße gelegenen Wohnungen befinden sich nicht in bevorzugter Citylage.

Sachverhalt

Mietpartei beansprucht Mietpreisbremse bzw. argumentiert mit Lage in bevorzugter Citylage, um Miete zu senken. Vermieter hingegen bestreitet diese Lagequalifizierung. Das Landgericht Berlin hatte zu klären, ob die im Geviert der Chaussee-, Tor-, Berg- und Invalidenstraße gelegenen Wohnungen sich in einer bevorzugten Citylage befinden und damit unter erhöhte Schutzbestimmungen fallen. Die Entscheidung fällt zur Abgrenzung von Stadtlagenkategorien und deren Auswirkungen auf mietrechtliche Ansprüche.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht verneint die Zuordnung zur bevorzugten Citylage. Rechtsfrage ist, welche objektiven Kriterien eine Wohnung zur Citylage-Wohnung machen und ob die genannte Gegend diesen genügt. Das Gericht bewertet die Lage am Invalidenpark/Friedrichstraße-Umfeld trotz Nähe zur Innenstadt als nicht priviligiert genug. Praktisch bedeutsam: Eine bloße räumliche Nähe zu repräsentativen Stadtteilen begründet nicht automatisch bevorzugte Citylage; maßgeblich sind Infrastruktur, Nutzungscharakter und wirtschaftliche Bedeutung.

Citylage-Abgrenzung — negative Feststellung

Die im Geviert der Chaussee-, Tor-, Berg- und Invalidenstraße gelegenen Wohnungen befinden sich nicht in bevorzugter Citylage.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 19.03.2013 – 63 S 557/12
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 19.03.2013
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.