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Entscheidung63 S 335/15
Datum27.05.2016
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 27. Mai 2016

LG Berlin63 S 335/15

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — Keine Fahrradabstellmöglichkeit (-)] Wenn Fahrradkeller vorhanden ist (auch wenn er nur über Treppe zu erreichen und nicht abschließbar ist), ist eine Abstellmöglichkeit auf dem Grundstück vorhanden.

Sachverhalt

Mieterin reklamierte fehlende Fahrradabstellmöglichkeiten als Mangel der Mietsache. Das Wohngebäude verfügte über einen Fahrradkeller, der allerdings nur über eine Treppe erreichbar und nicht abschließbar war. Die Mieterin argumentierte, dass diese Ausstattung nicht ausreichend sei und den Wohnwert mindere. Das LG Berlin hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine solche Fahrradabstellanlage die Anforderungen an eine ordentliche Abstellmöglichkeit erfüllt.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht verneint einen Mangel der Mietsache. Entscheidend ist, dass überhaupt eine Abstellmöglichkeit auf dem Grundstück vorhanden ist — nicht deren konkrete Ausstattungsqualität. Die bloße Erreichbarkeit über Treppen und das Fehlen eines Schlosses stellen keinen erheblichen Mangel dar, der den Gebrauchswert der Mietsache wesentlich mindert. Dies hat praktische Bedeutung: Mieter:innen können Mängel bei Fahrradabstellanlagen nur bei völligem Fehlen geltend machen, nicht aber bei bloß unbequemer oder unsicherer Ausgestaltung.

Fahrradabstellung - Vorhandensein ausreichend

Wenn Fahrradkeller vorhanden ist (auch wenn er nur über Treppe zu erreichen und nicht abschließbar ist), ist eine Abstellmöglichkeit auf dem Grundstück vorhanden.

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Wohnumfeld — Keine Fahrradabstellmöglichkeit (-)] Wenn Fahrradkeller vorhanden ist (auch wenn er nur über Treppe zu erreichen und nicht abschließbar ist), ist eine Abstellmöglichkeit auf dem Grundstück vorhanden.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 27.05.2016 – 63 S 335/15
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 27.05.2016
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.