LG Berlin63 S 261/12
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Schlossstraße in Steglitz ist keine bevorzugte Citylage.
Streit über die Klassifizierung einer Wohnimmobilie in der Schlossstraße in Steglitz, Berlin. Eine Partei argumentierte, dass die Liegenschaft in einer bevorzugten Citylage liegt und berief sich darauf zur Begründung von Mietansprüchen oder Wertfestsetzungen. Die Gegenseite bestritt diese Einstufung. Das LG Berlin hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Schlossstraße in Steglitz die Kriterien einer bevorzugten Citylage erfüllt.
Das Gericht prüfte die ortsspezifischen Merkmale der Schlossstraße in Steglitz anhand der Kriterien für eine bevorzugte Citylage. Dabei kommt es auf die Lage im Zentrum, die Verkehrserreichbarkeit, die Ausstattung mit Geschäften, Restaurants und Infrastruktur sowie die allgemeine Nachfragesituation an. Das LG Berlin kam zu dem Ergebnis, dass diese Anforderungen in dem fraglichen Bereich nicht erfüllt sind. Die Entscheidung hat praktische Relevanz für Mietpreisfestsetzungen, da eine Einstufung als bevorzugte Citylage üblicherweise zu höheren Vergleichswerten führt.
Die Schlossstraße in Steglitz ist keine bevorzugte Citylage.