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Entscheidung18 S 12/15
Datum31.08.2015
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Landgericht Berlin
Entscheidung vom 31. August 2015

LG Berlin18 S 12/15

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Bei einer Entfernung von 2,5 km zum Kurfürstendamm ist nicht mehr von einer 'bevorzugten Citylage' auszugehen. Auch die Nähe zur Wilmersdorfer Straße begründet eine solche Lage nicht.

Sachverhalt

Streit um die Klassifizierung der Wohnlage einer Berliner Immobilie. Der Beklagte (Vermieter) stufte die Wohnung als in 'bevorzugter Citylage' gelegen ein und verlangte entsprechend höhere Miete. Der Kläger bestritt diese Lageeinstufung. Das LG Berlin hatte zu entscheiden, ob eine Entfernung von 2,5 km zum Kurfürstendamm und die Nähe zur Wilmersdorfer Straße die Merkmale einer bevorzugten Citylage erfüllen.

Aus den Entscheidungsgründen

Das LG Berlin definiert präzise die räumlichen Grenzen des Begriffs 'bevorzugte Citylage'. Eine Entfernung von 2,5 km zum Kurfürstendamm überschreitet die tolerierbaren Grenzen dieser Lagekategorie. Auch die bloße Nähe zu einer bekannten Einzelhandelsstraße wie der Wilmersdorfer Straße genügt nicht, um eine bevorzugte Citylage zu begründen. Das Gericht setzt damit klare Kriterien für die Mietwertermittlung: Die bloße geografische Nähe zu bekannten Stadtquartieren ist unzureichend; maßgeblich ist die tatsächliche Zugehörigkeit zum innerstädtischen Kern.

Abgrenzung bevorzugte Citylage

Bei einer Entfernung von 2,5 km zum Kurfürstendamm ist nicht mehr von einer 'bevorzugten Citylage' auszugehen. Auch die Nähe zur Wilmersdorfer Straße begründet eine solche Lage nicht.

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Bei einer Entfernung von 2,5 km zum Kurfürstendamm ist nicht mehr von einer 'bevorzugten Citylage' auszugehen. Auch die Nähe zur Wilmersdorfer Straße begründet eine solche Lage nicht.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim LG Berlin.
Justizportal →
Zitiervorschlag
LG Berlin, Urt. v. 31.08.2015 – 18 S 12/15
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 31.08.2015
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom LG Berlin veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.