ProduktAnrufenMacMietpreisbremseSicherheitRechtCorpusDenkenPreiseAnmelden
Entscheidung13 C 227/17
Datum30.11.2017
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Corpus/ag-wedding/13 C 227/17
ag-wedding
Entscheidung vom 30. November 2017

AG Wedding13 C 227/17

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — Keine Fahrradabstellmöglichkeit (-)] Überdachung und Fahrradständer sind nicht nötig, bloße Abstellmöglichkeit ist ausreichend.

Sachverhalt

Mieterin klagte gegen Vermieter wegen mangelhafter Ausstattung des Wohnumfeldes. Streitpunkt war das Fehlen einer überdachten Fahrradabstellanlage bzw. eines Fahrradständers im Wohngebäude. Die Mieterin machte geltend, dass die unzureichende Möglichkeit zur Fahrradabstellung einen Mangel der Mietsache darstelle und eine Mietminderung rechtfertige.

Aus den Entscheidungsgründen

Das AG Wedding entschied, dass für die mietvertraglich geschuldete Ausstattung des Wohnumfeldes eine bloße Abstellmöglichkeit für Fahrräder ausreichend ist. Eine Überdachung oder ein spezieller Fahrradständer sind nicht erforderlich. Das Gericht verneinte damit das Bestehen eines Mangels. Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei der Beurteilung von Mängeln des Wohnumfeldes auf objektive Mindeststandards abzustellen ist; bloße Komforteinbußen ohne Beeinträchtigung der Wohnfunktion führen nicht zu Mangelhaftigkeit.

Fahrradabstellung — Mindeststandard

Überdachung und Fahrradständer sind nicht nötig, bloße Abstellmöglichkeit ist ausreichend.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Wedding.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Wedding, Urt. v. 30.11.2017 – 13 C 227/17
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 30.11.2017
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Wedding veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.