AG Tempelhof-Kreuzberg6 C 227/15
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Dieffenbachstraße in Kreuzberg ist keine bevorzugte Citylage.
Das AG Tempelhof-Kreuzberg hatte in der Streitsache 6 C 227/15 zu entscheiden, ob die Dieffenbachstraße in Kreuzberg als bevorzugte Citylage einzustufen ist. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen eines Mietrechtsstreits, in dem die Klassifizierung des Wohnumfelds und der Lage zur Bestimmung von Vergleichsmieten oder zur Beurteilung von Modernisierungsmaßnahmen relevant war. Der Senat setzte sich mit der Frage auseinander, ob es sich um eine solche hochwertige innerstädtische Lage handelt, die eine Sonderbehandlung bei der Mietpreisbildung rechtfertigt.
Das Gericht verneint, dass die Dieffenbachstraße als bevorzugte Citylage anzusehen ist. Eine bevorzugte Citylage zeichnet sich durch besondere städtebauliche, verkehrliche und infrastrukturelle Qualitäten aus, die über das übliche Niveau hinausgehen. Die bloße Lage in einem innerstädtischen Bezirk wie Kreuzberg genügt nicht für diese Klassifizierung. Das Urteil macht deutlich, dass eine strenge Differenzierung zwischen einfachen innerstädtischen Lagen und tatsächlich bevorzugten Citilagen erforderlich ist. Dies hat Auswirkungen auf die Vergleichsmietbildung und die Beurteilung von Modernisierungsmöglichkeiten nach MietWoG.
Die Dieffenbachstraße in Kreuzberg ist keine bevorzugte Citylage.