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Entscheidung19 C 339/17
Datum18.04.2018
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
ag-tempelhof-kreuzberg
Entscheidung vom 18. April 2018

AG Tempelhof-Kreuzberg19 C 339/17

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Gebäude — Überdurchschnittlich guter Instandhaltungszustand (+)] Allein ein neuer Farbanstrich löst keinen überdurchschnittlichen guten Instandhaltungszustand aus.

Sachverhalt

Die Parteivereinigung betrifft die Frage, ob ein Wohngebäude in einem überdurchschnittlich guten Instandhaltungszustand gemäß WertV vorliegt. Der Beklagte (Vermieter) argumentierte, durch einen neuen Farbanstrich sei diese Voraussetzung erfüllt. Der Kläger bestritt dies und machte geltend, dass eine bloße Anstrichmaßnahme nicht genügt, um einen überdurchschnittlich guten Zustand zu begründen.

Aus den Entscheidungsgründen

Das AG Tempelhof-Kreuzberg entscheidet, dass allein ein neuer Farbanstrich keinen überdurchschnittlich guten Instandhaltungszustand auslöst. Die Bewertung des Instandhaltungszustands erfordert eine Gesamtbetrachtung des Gebäudezustands, nicht einzelner kosmetischer Maßnahmen. Für die Wertstabilisierung oder Mietpreisanpassungen ist eine substantiellere Verbesserung des Gebäudes erforderlich als oberflächliche Anstricharbeiten. Dies hat praktische Relevanz für Modernisierungsumlage-Streitigkeiten und Mieterhöhungsverfahren.

Farbanstrich genügt nicht

Allein ein neuer Farbanstrich löst keinen überdurchschnittlichen guten Instandhaltungszustand aus.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Tempelhof-Kreuzberg.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 18.04.2018 – 19 C 339/17
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 18.04.2018
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Tempelhof-Kreuzberg veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.