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Entscheidung10 C 5076/19
Datum02.07.2020
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Corpus/ag-mitte/10 C 5076/19
ag-mitte
Entscheidung vom 02. Juli 2020

AG Mitte10 C 5076/19

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Gebäude — Abschließbarer Fahrradabstellraum (+)] Eine 'leichte Zugänglichkeit' liegt nicht vor, wenn der Abstellraum nur über eine 1m breite Kellertreppe zu erreichen ist.

Sachverhalt

Mieterin klagt gegen Vermieterin wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung. Streitpunkt ist die Ausstattung der Wohnung mit einem abschließbaren Fahrradabstellraum. Die Klägerin macht geltend, dass der zur Verfügung gestellte Abstellraum nicht den Anforderungen einer leichten Zugänglichkeit genügt. Der Abstellraum ist nur über eine 1 m breite Kellertreppe erreichbar. Die Gerichtsentscheidung behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrradabstellraum als leicht zugänglich im Sinne der Wohnraumqualität anzusehen ist.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht entschied, dass eine 'leichte Zugänglichkeit' eines abschließbaren Fahrradabstellraums dann nicht vorliegt, wenn dieser nur über eine 1 m breite Kellertreppe erreichbar ist. Dies wird als unzureichend erachtet, um die Anforderung der praktischen Nutzbarkeit zu erfüllen. Für die Mietpraxisbedeutung: Vermietende können sich nicht darauf berufen, dass ein Abstellraum existiert, wenn die Zugänglichkeit durch enge, schlecht einsehbare oder schwer zu passierende Wege erheblich eingeschränkt ist. Die bloße Existenz eines Abstellplatzes genügt nicht; die tatsächliche Usabilität ist entscheidend.

Leichte Zugänglichkeit Kellertreppe

Eine 'leichte Zugänglichkeit' liegt nicht vor, wenn der Abstellraum nur über eine 1m breite Kellertreppe zu erreichen ist.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Mitte.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Mitte, Urt. v. 02.07.2020 – 10 C 5076/19
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 02.07.2020
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Mitte veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.