AG Charlottenburg219 C 66/18
[Gebäude — Abschließbarer Fahrradabstellraum (+)] Ein leicht zugänglicher Fahrradabstellraum liegt nicht vor, wenn dieser nur über eine schmale Außentreppe mit unterschiedlich hohen Treppenstufen von 17 bis 22 cm sowie einem Abbiegen zu erreichen ist.
[Gebäude — Überdurchschnittlich guter Instandhaltungszustand (+)] Instandsetzung vor 20 Jahren rechtfertigt nicht überdurchschnittlich guten Instandhaltungszustand, auch Anstrich der Hoffassade nicht ausreichend.
[Gebäude — Repräsentativer/hochwertig sanierter Eingangsbereich (+)] Merkmal liegt nicht vor, wenn lediglich die Treppenstufen mit Sisal belegt sind, die Podeste mit Fliesen (diverse Abplatzungen), Marmorverkleidung im Wandbereich nur mit niedriger Höhe und vereinzelte Stuckelemente vorhanden sind.
Mieter/Mieterin einer Wohnung in Berlin-Charlottenburg streitet mit dem Vermieter über die Bewertung der Ausstattungsmerkmale des Gebäudes, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Fahrradabstellraums, des Instandhaltungszustands und des Eingangsbereichs. Das AG Charlottenburg hatte in einem vorausgegangenen Verfahren zur Höhe der Mietkaution oder Mietforderung entschieden und musste dabei klären, welche Ausstattungsmerkmale als vorhanden oder nicht vorhanden einzustufen sind. Die Entscheidung betrifft die Neubewertung dieser Merkmale für die Mietpreisberechnung.
Das Gericht lehnt ab, dass ein leicht zugänglicher Fahrradabstellraum vorliegt, wenn dieser nur über eine schmale Außentreppe mit unregelmäßigen Stufenhöhen (17–22 cm) und Richtungswechsel erreichbar ist. Dies entspricht nicht dem Maßstab einer üblichen, problemlosen Zugänglichkeit. Ferner wird ein überdurchschnittlich guter Instandhaltungszustand nicht allein durch eine 20 Jahre zurückliegende Instandsetzung und einen Neuanstrich der Hoffassade begründet. Auch der repräsentative Eingangsbereich wird verneint: Die bloße Belags-Behandlung mit Sisal, Fliesenwerk mit Abplatzungen und fragmentarische Marmorverkleidung genügen nicht dem Standard eines hochwertig gestalteten Eingangsbereichs. Praktische Relevanz: Ausstattungsmerkmale erfordern substanzielle, nicht nur kosmetische Maßnahmen.
Ein leicht zugänglicher Fahrradabstellraum liegt nicht vor, wenn dieser nur über eine schmale Außentreppe mit unterschiedlich hohen Treppenstufen von 17 bis 22 cm sowie einem Abbiegen zu erreichen ist.
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[Gebäude — Abschließbarer Fahrradabstellraum (+)] Ein leicht zugänglicher Fahrradabstellraum liegt nicht vor, wenn dieser nur über eine schmale Außentreppe mit unterschiedlich hohen Treppenstufen von 17 bis 22 cm sowie einem Abbiegen zu erreichen ist.
[Gebäude — Überdurchschnittlich guter Instandhaltungszustand (+)] Instandsetzung vor 20 Jahren rechtfertigt nicht überdurchschnittlich guten Instandhaltungszustand, auch Anstrich der Hoffassade nicht ausreichend.
[Gebäude — Repräsentativer/hochwertig sanierter Eingangsbereich (+)] Merkmal liegt nicht vor, wenn lediglich die Treppenstufen mit Sisal belegt sind, die Podeste mit Fliesen (diverse Abplatzungen), Marmorverkleidung im Wandbereich nur mit niedriger Höhe und vereinzelte Stuckelemente vorhanden sind.