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Entscheidung13 C 119/19
Datum05.11.2019
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
ag-tempelhof-kreuzberg
Entscheidung vom 05. November 2019

AG Tempelhof-Kreuzberg13 C 119/19

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Straße Planufer in Kreuzberg liegt nicht in einer bevorzugten Citylage.

Sachverhalt

Streitigkeit vor dem AG Tempelhof-Kreuzberg zur Frage, ob sich eine Liegenschaft in einer bevorzugten Citylage befindet. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Lage an der Straße Planufer in Kreuzberg. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 13 C 119/19 wurde am 5. November 2019 entschieden.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht hatte zu beurteilen, ob die fragliche Liegenschaft an der Straße Planufer die rechtlichen Kriterien für eine bevorzugte Citylage erfüllt. Dies ist erheblich für mietrechtliche Fragen, da die Lagequalifikation Auswirkungen auf zulässige Mietanpassungen und Modernisierungszuschläge haben kann. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass die Straße Planufer in Kreuzberg nicht in einer bevorzugten Citylage liegt und verneint somit die geforderte Lagequalifizierung.

Negative Citylage-Qualifikation Planufer

Die Straße Planufer in Kreuzberg liegt nicht in einer bevorzugten Citylage.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Tempelhof-Kreuzberg.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 05.11.2019 – 13 C 119/19
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 05.11.2019
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Tempelhof-Kreuzberg veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.