AG Tempelhof-Kreuzberg13 C 119/19
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Straße Planufer in Kreuzberg liegt nicht in einer bevorzugten Citylage.
Streitigkeit vor dem AG Tempelhof-Kreuzberg zur Frage, ob sich eine Liegenschaft in einer bevorzugten Citylage befindet. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Lage an der Straße Planufer in Kreuzberg. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 13 C 119/19 wurde am 5. November 2019 entschieden.
Das Gericht hatte zu beurteilen, ob die fragliche Liegenschaft an der Straße Planufer die rechtlichen Kriterien für eine bevorzugte Citylage erfüllt. Dies ist erheblich für mietrechtliche Fragen, da die Lagequalifikation Auswirkungen auf zulässige Mietanpassungen und Modernisierungszuschläge haben kann. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass die Straße Planufer in Kreuzberg nicht in einer bevorzugten Citylage liegt und verneint somit die geforderte Lagequalifizierung.
Die Straße Planufer in Kreuzberg liegt nicht in einer bevorzugten Citylage.