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Entscheidung101 C 5061/24
Datum27.02.2025
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Corpus/ag-pankow/101 C 5061/24
ag-pankow
Entscheidung vom 27. Februar 2025

AG Pankow101 C 5061/24

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung (vermieterseitig) (-)] Die Merkmale gute ÖPNV-Anbindung und gute Nahversorgung müssen in einer Metropole mehr als das Übliche bieten, um als wohnwerterhöhend gewertet werden zu können. Die Versorgung mit drei Lebensmittelmärkten und einer Apotheke ist, am Maßstab einer Metropole bewertet, allenfalls durchschnittlich, und die ÖPNV-Anbindung ist, wenn sich innerhalb von 20 Gehminuten keine einzige U-Bahn-Station und keine einzige S-Bahn-Station befindet, als ausgesprochen dürftig zu werten.

Sachverhalt

Der Vermieter argumentiert in einem Mietstreit vor dem AG Pankow, dass die Wohnlage des streitigen Objekts durch eine gute ÖPNV-Anbindung und gute Nahversorgung wohnwerterhöhend sei und deshalb eine höhere Miete gerechtfertigt ist. Das Gericht prüft diese Qualifizierung der Lagemerkmale. Der Sachverhalt bezieht sich auf die Bewertung der objektiven Wohnqualität anhand von Infrastrukturausstattung.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht verneint die wohnwerterhöhende Qualität der geltend gemachten Merkmale. Maßstab ist die Metropole (Berlin), nicht ein Durchschnitt bundesweit. Die Nahversorgung mit drei Lebensmittelmärkten und einer Apotheke ist an diesem Maßstab allenfalls durchschnittlich, nicht überdurchschnittlich gut. Die ÖPNV-Anbindung ist sogar ausgesprochen dürftig zu bewerten, wenn keine U- oder S-Bahn-Station in 20 Gehminuten erreichbar ist. Dies führt zu: Infrastrukturmerkmale müssen im Kontext der Metropole als überdurchschnittlich bewertet werden, um wohnwerterhöhend zu sein; bloße Durchschnittlichkeit genügt nicht.

Metropolen-Maßstab bei Wohnlagenbewertung

Die Merkmale gute ÖPNV-Anbindung und gute Nahversorgung müssen in einer Metropole mehr als das Übliche bieten, um als wohnwerterhöhend gewertet werden zu können. Die Versorgung mit drei Lebensmittelmärkten und einer Apotheke ist, am Maßstab einer Metropole bewertet, allenfalls durchschnittlich, und die ÖPNV-Anbindung ist, wenn sich innerhalb von 20 Gehminuten keine einzige U-Bahn-Station und keine einzige S-Bahn-Station befindet, als ausgesprochen dürftig zu werten.

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Wohnumfeld — ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung (vermieterseitig) (-)] Die Merkmale gute ÖPNV-Anbindung und gute Nahversorgung müssen in einer Metropole mehr als das Übliche bieten, um als wohnwerterhöhend gewertet werden zu können. Die Versorgung mit drei Lebensmittelmärkten und einer Apotheke ist, am Maßstab einer Metropole bewertet, allenfalls durchschnittlich, und die ÖPNV-Anbindung ist, wenn sich innerhalb von 20 Gehminuten keine einzige U-Bahn-Station und keine einzige S-Bahn-Station befindet, als ausgesprochen dürftig zu werten.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Pankow.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Pankow, Urt. v. 27.02.2025 – 101 C 5061/24
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 27.02.2025
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Pankow veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.