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Entscheidung5 C 267/14
Datum25.03.2015
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Corpus/ag-mitte/5 C 267/14
ag-mitte
Entscheidung vom 25. März 2015

AG Mitte5 C 267/14

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Waldstraße in 10551 Berlin liegt nicht in bevorzugter Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013. Als 'City' definiert sind in Berlin der Bereich um den Bahnhof Zoologischer Garten und Savignyplatz im Westen und um den Bahnhof Friedrichstraße und den Alexanderplatz im Osten. Die Waldstraße liegt weit außerhalb dieser beiden Gebiete.

Sachverhalt

Das AG Mitte hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Waldstraße in Berlin-Mitte (10551) als Wohnlage in bevorzugter Citylage gemäß Berliner Mietspiegel 2013 einzustufen ist. Hintergrund war eine Mietpreisberechnung, bei der die Lage des Mietobjekts für die ortsübliche Vergleichsmiete relevant war. Die Parteien stritten über die korrekte Wohnlageneinstufung und deren Auswirkungen auf die angemessene Miethöhe.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht definierte die als 'City' anerkannten Bereiche Berlins konkret: Zum einen der Bereich um den Bahnhof Zoologischer Garten und Savignyplatz im Westen, zum anderen der Bereich um den Bahnhof Friedrichstraße und den Alexanderplatz im Osten. Die Waldstraße liegt geographisch weit außerhalb dieser definierten City-Zentren und kann daher nicht als bevorzugte Citylage eingestuft werden. Das Gericht wertete die räumliche Entfernung von den anerkannten City-Kernen als ausschlaggebend dafür, dass die Waldstraße in eine niedrigere Wohnlagenkategorie fällt.

City-Definition Berliner Mietspiegel

Die Waldstraße in 10551 Berlin liegt nicht in bevorzugter Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013. Als 'City' definiert sind in Berlin der Bereich um den Bahnhof Zoologischer Garten und Savignyplatz im Westen und um den Bahnhof Friedrichstraße und den Alexanderplatz im Osten. Die Waldstraße liegt weit außerhalb dieser beiden Gebiete.

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Waldstraße in 10551 Berlin liegt nicht in bevorzugter Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013. Als 'City' definiert sind in Berlin der Bereich um den Bahnhof Zoologischer Garten und Savignyplatz im Westen und um den Bahnhof Friedrichstraße und den Alexanderplatz im Osten. Die Waldstraße liegt weit außerhalb dieser beiden Gebiete.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Mitte.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Mitte, Urt. v. 25.03.2015 – 5 C 267/14
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 25.03.2015
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Mitte veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.