AG Mitte25 C 5019/19
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Eine Wohnlage ist nicht allein wegen der gegebenen Nähe zum Schloss Bellevue, zum Tiergarten oder S-Bahnstation Bellevue eine bevorzugte Citylage.
Auseinandersetzung über die Lageeinstufung einer Wohnung in Berlin-Mitte. Eine Partei stützte ihre Position auf die Nähe zu prominenten Berliner Landmarken (Schloss Bellevue, Tiergarten, S-Bahnstation Bellevue). Das AG Mitte hatte zu entscheiden, ob diese räumliche Nähe allein ausreicht, um die Wohnung als in bevorzugter Citylage gelegen einzustufen. Die Entscheidung bezieht sich auf die Wertbestimmung für Mietrecht und ggf. Bewertungsfragen.
Das Gericht verneint, dass die bloße Nähe zu bekannten Landmarks eine bevorzugte Citylage begründet. Für die Einstufung als bevorzugte Lage sind weitere, konkretere Kriterien erforderlich — etwa tatsächliche Infrastruktur, Nahversorgung, Verkehrsanbindung, Wohnqualität und städtebauliche Entwicklung. Eine rein topographische Nähe zu Attraktionen ist unzureichend. Dies ist für Mietpreisfestsetzungen, Instandhaltungspflichten und Modernisierungsfragen relevant, wenn die Lageeinstufung Kostenfaktoren beeinflusst.
Eine Wohnlage ist nicht allein wegen der gegebenen Nähe zum Schloss Bellevue, zum Tiergarten oder S-Bahnstation Bellevue eine bevorzugte Citylage.