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Entscheidung25 C 263/20
Datum28.10.2021
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Corpus/ag-mitte/25 C 263/20
ag-mitte
Entscheidung vom 28. Oktober 2021

AG Mitte25 C 263/20

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnung — Aufwändige Decken-/Wandverkleidung (Stuck, Täfelung) (+)] Ein Stuck in gutem Zustand im Sinne des Mietspiegels setzt voraus, dass sowohl Stuckbänder und Mittelrosetten als auch die Stuckelemente deutlich erkennbar sind.

Sachverhalt

Mietstreitigkeit vor dem AG Mitte (Az. 25 C 263/20) zur Frage der Ausstattungsmerkmale einer Mietwohnung, konkret zur Bewertung von Stuckelementen bei der Mietspiegelermittlung. Der Sachverhalt betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Stuck als "in gutem Zustand" im Sinne der Mietspiegelberechnung anzusehen ist und welche Anforderungen an die Erkennbarkeit und Vollständigkeit der Stuckelemente zu stellen sind.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht präzisiert die Anforderungen an die Qualifikation von Stuckelementen als werterhöhende Ausstattung bei der Mietspiegelberechnung. Entscheidend ist nicht die bloße Existenz von Stuckverzierungen, sondern deren tatsächliche Sichtbarkeit und Vollständigkeit. Ein Stuck in gutem Zustand erfordert, dass alle Komponenten (Stuckbänder, Mittelrosetten, sonstige Stuckelemente) deutlich erkennbar und funktional intakt sind. Dies hat praktische Relevanz für die Mietspiegelklassifizierung und die Begründung von Mieterhöhungsansprüchen auf Grundlage der Wohnausstattung.

Stuck-Erkennbarkeitskriterium

Ein Stuck in gutem Zustand im Sinne des Mietspiegels setzt voraus, dass sowohl Stuckbänder und Mittelrosetten als auch die Stuckelemente deutlich erkennbar sind.

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Wohnung — Aufwändige Decken-/Wandverkleidung (Stuck, Täfelung) (+)] Ein Stuck in gutem Zustand im Sinne des Mietspiegels setzt voraus, dass sowohl Stuckbänder und Mittelrosetten als auch die Stuckelemente deutlich erkennbar sind.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Mitte.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Mitte, Urt. v. 28.10.2021 – 25 C 263/20
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 28.10.2021
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Mitte veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.