AG Mitte122 C 182/16
[Wohnumfeld — Besonders lärmbelastete Lage (-)] Eine besonders hohe Verkehrslärmbelastung ist nicht anzunehmen, wenn eine Wohnung vollständig zum Innenhof hin liegt; dies gilt auch dann, wenn das Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel die Adresse als besonders verkehrslärmbelastet ausweist. Gleichzeitig ist auch eine 'besonders ruhige Innenlage' in diesem Fall nicht gegeben.
Mieterin einer Berliner Wohnung stritt mit dem Vermieter über die Lärmbelastung und deren Auswirkung auf die Mietpreisbildung. Die fragliche Wohnung liegt vollständig zum Innenhof hin und war im Berliner Mietspiegel-Straßenverzeichnis als besonders verkehrslärmbelastet eingetragen. Das AG Mitte hatte zu entscheiden, ob diese formale Eintragung bindend ist oder ob die tatsächliche Lage der Wohnung zu maßgebenden ist.
Das Gericht entschied, dass für die Bewertung der Lärmbelastung nicht die formale Eintragung im Mietspiegel-Straßenverzeichnis, sondern die tatsächliche Wohnlage ausschlaggebend ist. Da die Wohnung vollständig zum Innenhof hin liegt, ist eine besonders hohe Verkehrslärmbelastung faktisch nicht gegeben — unabhängig davon, dass die Straßenadresse abstrakt als verkehrslärmbelastet klassifiziert wird. Das Gericht lehnte damit auch die Gegenposition ab, die Innenlage als 'besonders ruhig' einzustufen. Praktisch relevant: Der konkrete Lärmpegel nach Wohnungslage schlägt das abstrakte Straßenregister.
Eine besonders hohe Verkehrslärmbelastung ist nicht anzunehmen, wenn eine Wohnung vollständig zum Innenhof hin liegt; dies gilt auch dann, wenn das Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel die Adresse als besonders verkehrslärmbelastet ausweist.
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[Wohnumfeld — Besonders lärmbelastete Lage (-)] Eine besonders hohe Verkehrslärmbelastung ist nicht anzunehmen, wenn eine Wohnung vollständig zum Innenhof hin liegt; dies gilt auch dann, wenn das Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel die Adresse als besonders verkehrslärmbelastet ausweist. Gleichzeitig ist auch eine 'besonders ruhige Innenlage' in diesem Fall nicht gegeben.