ProduktAnrufenMacMietpreisbremseSicherheitRechtCorpusDenkenPreiseAnmelden
Entscheidung6 C 14/16
Datum25.05.2016
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
ag-koepenick
Entscheidung vom 25. Mai 2016

AG Köpenick6 C 14/16

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Gebäude — Repräsentativer/hochwertig sanierter Eingangsbereich (+)] Ein repräsentativer Eingangsbereich liegt vor, wenn er großzügig ist, an der gewölbten Decke mit Stuckkassetten verziert und an den Wänden der Aufgänge gefliest ist.

Sachverhalt

Im Verfahren vor dem AG Köpenick (6 C 14/16) geht es um die Frage, ob ein Gebäudeeingangsbereich als repräsentativer und hochwertig sanierter Bereich einzustufen ist. Die Klägerin/der Kläger bestreitet offenbar die vom Vermieter oder der Verwaltung getroffene Einstufung. Hintergrund dürften Mieterhöhungen, Nebenkosten oder Modernisierungsvergütungen sein, die an die Beschaffenheit und Ausstattung des Eingangsbereichs anknüpfen.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht konkretisiert das Merkmal des 'repräsentativen Eingangsbereichs' durch objektive Gestaltungsmerkmale. Entscheidend sind nicht subjektive Eindrücke, sondern die tatsächlichen baulichen und gestalterischen Merkmale: Großzügigkeit der Raumform, hochwertige Ausstattung wie Stuckverzierungen an der Decke und Fliesenbeläge an den Wänden. Dies ermöglicht eine praktikable und nachprüfbare Abgrenzung zwischen einfachen und hochwertigen Sanierungen. Die Entscheidung gibt Rechtsicherheit bei der Bewertung von Mietererhöhungsforderungen oder Modernisierungsumlagen.

Kriterien repräsentativer Eingangsbereich

Ein repräsentativer Eingangsbereich liegt vor, wenn er großzügig ist, an der gewölbten Decke mit Stuckkassetten verziert und an den Wänden der Aufgänge gefliest ist.

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Gebäude — Repräsentativer/hochwertig sanierter Eingangsbereich (+)] Ein repräsentativer Eingangsbereich liegt vor, wenn er großzügig ist, an der gewölbten Decke mit Stuckkassetten verziert und an den Wänden der Aufgänge gefliest ist.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Köpenick.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Köpenick, Urt. v. 25.05.2016 – 6 C 14/16
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 25.05.2016
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Köpenick veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.