AG Köpenick6 C 14/16
[Gebäude — Repräsentativer/hochwertig sanierter Eingangsbereich (+)] Ein repräsentativer Eingangsbereich liegt vor, wenn er großzügig ist, an der gewölbten Decke mit Stuckkassetten verziert und an den Wänden der Aufgänge gefliest ist.
Im Verfahren vor dem AG Köpenick (6 C 14/16) geht es um die Frage, ob ein Gebäudeeingangsbereich als repräsentativer und hochwertig sanierter Bereich einzustufen ist. Die Klägerin/der Kläger bestreitet offenbar die vom Vermieter oder der Verwaltung getroffene Einstufung. Hintergrund dürften Mieterhöhungen, Nebenkosten oder Modernisierungsvergütungen sein, die an die Beschaffenheit und Ausstattung des Eingangsbereichs anknüpfen.
Das Gericht konkretisiert das Merkmal des 'repräsentativen Eingangsbereichs' durch objektive Gestaltungsmerkmale. Entscheidend sind nicht subjektive Eindrücke, sondern die tatsächlichen baulichen und gestalterischen Merkmale: Großzügigkeit der Raumform, hochwertige Ausstattung wie Stuckverzierungen an der Decke und Fliesenbeläge an den Wänden. Dies ermöglicht eine praktikable und nachprüfbare Abgrenzung zwischen einfachen und hochwertigen Sanierungen. Die Entscheidung gibt Rechtsicherheit bei der Bewertung von Mietererhöhungsforderungen oder Modernisierungsumlagen.
Ein repräsentativer Eingangsbereich liegt vor, wenn er großzügig ist, an der gewölbten Decke mit Stuckkassetten verziert und an den Wänden der Aufgänge gefliest ist.
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[Gebäude — Repräsentativer/hochwertig sanierter Eingangsbereich (+)] Ein repräsentativer Eingangsbereich liegt vor, wenn er großzügig ist, an der gewölbten Decke mit Stuckkassetten verziert und an den Wänden der Aufgänge gefliest ist.