AG Lichtenberg15 C 270/15
Eine nur durch das Wohnzimmer betretbare Küche mit Durchreiche ist kein Negativmerkmal (gefangenes Zimmer), sondern eine moderne Grundrissgestaltung.
Im Verfahren vor dem AG Lichtenberg (15 C 270/15) ging es um die mietrechtliche Bewertung einer Wohnungsgrundriss-Gestaltung. Der Sachverhalt betraf eine Küche, die nur durch das Wohnzimmer betreten werden konnte und über eine Durchreiche verfügte. Eine Partei hatte offenbar argumentiert, dass diese Zugänglichkeit einen Mangel darstelle oder die Wohnung als fehlerhaft zu bewerten sei.
Das Amtsgericht entschied, dass eine nur über das Wohnzimmer erreichbare Küche mit Durchreiche nicht als Negativmerkmal (gefangenes Zimmer) zu qualifizieren ist. Vielmehr handelt es sich um eine moderne, zeitgemäße Grundrissgestaltung. Das Gericht lehnt mithin die Sichtweise ab, dass solche offenen, flexiblen Grundrisse einen Mangel darstellen. Dies ist praktisch relevant für Mängelrügen und Bestandteile von Wohnungsbesichtigungen: Moderne Grundrisse ohne separate Küchenzugänge sind nicht zu beanstanden.
Eine nur durch das Wohnzimmer betretbare Küche mit Durchreiche ist kein Negativmerkmal (gefangenes Zimmer), sondern eine moderne Grundrissgestaltung.