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Entscheidung4 C 312/21
Datum23.03.2022
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
Corpus/ag-koepenick/4 C 312/21
ag-koepenick
Entscheidung vom 23. März 2022

AG Köpenick4 C 312/21

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Bezugsfertigkeit — Kriegsbeschädigtes Gebäude / Gewerbe-Umwandlung] Eine Einstufung eines kriegsbeschädigten Gebäudes in eine jüngere Baualtersklasse kommt nur dann in Betracht, wenn die Wohnung bzw. das Haus nach vollständiger Zerstörung wieder neu aufgebaut wurde, die Wohnung nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet war.

Sachverhalt

Streitgegenstand ist die Einstufung eines kriegsbeschädigten Berliner Gebäudes in eine jüngere Baualtersklasse. Der Kläger argumentierte, das Objekt sei nach Kriegszerstörung grundlegend erneuert worden und müsse daher als modernes Gebäude klassifiziert werden. Die Beklagte (Vermieterin/Behörde) lehnte die Neueinstufung ab und ordnete das Haus weiterhin der älteren Baualtersklasse zu.

Aus den Entscheidungsgründen

Das AG Köpenick verneint eine Neueinstufung in die jüngere Baualtersklasse. Entscheidend ist, dass eine Umklassifizierung eines kriegsbeschädigten Gebäudes nur ausnahmsweise und nur unter strenge Voraussetzungen in Betracht kommt: Es bedarf einer vollständigen Zerstörung und eines nachfolgenden Neubaus, nicht lediglich einer umfassenden Sanierung oder Gewerbe-Umwandlung. Bloße Instandsetzungsmaßnahmen führen nicht zur Neueinstufung. Die Baualtersklasse bleibt bindend für die Gefährdungshaftung und Instandhaltungspflichten.

Neueinstufung kriegsbeschädigter Gebäude

Eine Einstufung eines kriegsbeschädigten Gebäudes in eine jüngere Baualtersklasse kommt nur dann in Betracht, wenn die Wohnung bzw. das Haus nach vollständiger Zerstörung wieder neu aufgebaut wurde, die Wohnung nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet war.

Volltext der Entscheidung anzeigen

[Bezugsfertigkeit — Kriegsbeschädigtes Gebäude / Gewerbe-Umwandlung] Eine Einstufung eines kriegsbeschädigten Gebäudes in eine jüngere Baualtersklasse kommt nur dann in Betracht, wenn die Wohnung bzw. das Haus nach vollständiger Zerstörung wieder neu aufgebaut wurde, die Wohnung nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet war.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Köpenick.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Köpenick, Urt. v. 23.03.2022 – 4 C 312/21
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 23.03.2022
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Köpenick veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.