AG Charlottenburg233 C 389/17
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Der Lehniner Platz und die Markgraf-Albrecht-Straße sind nicht als bevorzugte Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegel einzustufen.
Streit um die Einstufung der Wohnlage eines Mietobjekts in der Charlottenburger Gegend (Lehniner Platz/Markgraf-Albrecht-Straße). Eine Partei hat offenbar argumentiert, dass die fragliche Adresse als 'bevorzugte Citylage' gemäß Berliner Mietspiegel einzustufen ist, was höhere Vergleichsmieten zur Folge hätte. Das AG Charlottenburg musste diese Lageeinstufung im Rahmen eines Mietrechtlichen Verfahrens klären.
Das Gericht lehnt die Einstufung des Lehniner Platzes und der Markgraf-Albrecht-Straße als bevorzugte Citylage ab. Dies ist für die Mietpreisberechnung nach dem Berliner Mietspiegel erheblich: Eine bevorzugte Citylage führt zu deutlich höheren Vergleichsmieten, eine Ablehnung dieser Qualifizierung folglich zu niedrigeren anrechenbaren Mieten. Das Gericht verneint die hohe Lagequalität und ordnet die Gegend damit in eine niedrigere Lagekategorie ein. Die Entscheidung schränkt die Anwendung der Citylage-Zuschläge ein und ist relevant für alle Mietspiegel-Verfahren in diesem Bezirk.
Der Lehniner Platz und die Markgraf-Albrecht-Straße sind nicht als bevorzugte Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegel einzustufen.