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Entscheidung226 C 157/17
Datum23.11.2017
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
ag-charlottenburg
Entscheidung vom 23. November 2017

AG Charlottenburg226 C 157/17

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Wilmersdorfer Straße 66 ist keine bevorzugte Citylage.

Sachverhalt

Streitgenstand ist die Frage, ob die Immobilie Wilmersdorfer Straße 66 in Berlin-Charlottenburg als bevorzugte Citylage anzusehen ist. Dies ist relevant für die Bewertung von Mietpreisen und möglicherweise für Mieterhöhungen oder Modernisierungsmaßnahmen. Das AG Charlottenburg entschied in dem Verfahren 226 C 157/17 über die ortsspezifische Kategorisierung der betreffenden Immobilie.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Wilmersdorfer Straße 66 nicht den Kriterien einer bevorzugten Citylage entspricht. Für die Einordnung als bevorzugte Citylage sind üblicherweise Faktoren wie zentrale Lage, unmittelbare Nähe zu Geschäftsstraßen, kulturellen Einrichtungen und Verkehrsknotenpunkten entscheidend. Das Gericht verneint diese Voraussetzungen für die vorliegende Adresse. Dies hat praktische Konsequenzen für die zulässige Mietpreisgestaltung und für die Anerkennung von Modernisierungszuschlägen, da diese für bevorzugte Citylagen oft höher angesetzt werden können.

Keine bevorzugte Citylage

Die Wilmersdorfer Straße 66 ist keine bevorzugte Citylage.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Charlottenburg.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Charlottenburg, Urt. v. 23.11.2017 – 226 C 157/17
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 23.11.2017
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Charlottenburg veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.