AG Charlottenburg211 C 567/12
[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Charlottenburger Goethestraße ist eine bevorzugte Citylage.
Das AG Charlottenburg befasste sich mit der Einordnung der Goethestraße in Charlottenburg bezüglich ihrer Lage- und Marktqualität. Streitgegenstand war die Klassifizierung der Straße für mietrechtliche Bewertungszwecke, insbesondere im Hinblick auf Vergleichswertermittlungen und Mietpreisbildung. Das Gericht hatte zu klären, ob die Goethestraße als bevorzugte Citylage einzustufen ist.
Das Gericht gelangt zu dem Ergebnis, dass die Charlottenburger Goethestraße eine bevorzugte Citylage darstellt. Dies ist für die Mietpreisfestsetzung erheblich, da Lagen von dieser Qualität typischerweise höhere Vergleichsmieten rechtfertigen und bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) zu berücksichtigen sind. Die Kategorisierung als bevorzugte Citylage hat unmittelbare Auswirkungen auf die Angemessenheit von Mieterhöhungen und Neuvermietungspreise.
Die Charlottenburger Goethestraße ist eine bevorzugte Citylage.