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Entscheidung211 C 567/12
Datum17.10.2013
InstanzLokal · AG
StatusAktuell
Validiert14.04.2026
ag-charlottenburg
Entscheidung vom 17. Oktober 2013

AG Charlottenburg211 C 567/12

Quelle: Justizportal ↗
Leitsatz

[Wohnumfeld — Bevorzugte Citylage (+)] Die Charlottenburger Goethestraße ist eine bevorzugte Citylage.

Sachverhalt

Das AG Charlottenburg befasste sich mit der Einordnung der Goethestraße in Charlottenburg bezüglich ihrer Lage- und Marktqualität. Streitgegenstand war die Klassifizierung der Straße für mietrechtliche Bewertungszwecke, insbesondere im Hinblick auf Vergleichswertermittlungen und Mietpreisbildung. Das Gericht hatte zu klären, ob die Goethestraße als bevorzugte Citylage einzustufen ist.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Gericht gelangt zu dem Ergebnis, dass die Charlottenburger Goethestraße eine bevorzugte Citylage darstellt. Dies ist für die Mietpreisfestsetzung erheblich, da Lagen von dieser Qualität typischerweise höhere Vergleichsmieten rechtfertigen und bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) zu berücksichtigen sind. Die Kategorisierung als bevorzugte Citylage hat unmittelbare Auswirkungen auf die Angemessenheit von Mieterhöhungen und Neuvermietungspreise.

Lagequalifizierung Citylage

Die Charlottenburger Goethestraße ist eine bevorzugte Citylage.

Volltext der Entscheidung. Den vollständigen Wortlaut mit allen Entscheidungsgründen finden Sie beim AG Charlottenburg.
Justizportal →
Zitiervorschlag
AG Charlottenburg, Urt. v. 17.10.2013 – 211 C 567/12
Status: Aktuell, nicht aufgehoben
Instanz: Lokal (AG)
Im Corpus seit: 17.10.2013
Letzte Validierung: 14.04.2026
Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der vom AG Charlottenburg veröffentlichte Volltext. Mila prüft jede Entscheidung im Corpus regelmäßig auf Aufhebungen und Statusänderungen.