BGHVIII ZR 180/18
22.05.2019 · VIII. Zivilsenat
Die Beklagte zu 1 (geb. 1937) mietete seit 1974 eine Dreizimmerwohnung in Berlin. Der Kläger erwarb die Wohnung im August 2015 und kündigte das Mietverhältnis zum 31.10.2016 wegen Eigenbedarfs (beabsichtigte Selbstnutzung mit Familie). Die …Original-Urteil ↗
Zur Entscheidungsseite →