BGHVIII ZR 86/08
22.04.2009 · VIII. Zivilsenat
Die Beklagte ist seit November 2003 Mieterin einer Maisonettewohnung des Klägers in Köln. Der Mietvertrag gibt die Wohnungsgröße mit "ca. 120 m²" an, tatsächlich betragen die Innenräume 90,11 m². Die Wohnung verfügt über zwei Dachterrassen …Original-Urteil ↗
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