BGHVIII ZR 201/23
21.05.2025 · VIII. Zivilsenat
Der Kläger ist seit September 2006 Mieter von Wohnräumen in einem Mehrparteienhaus. Der Beklagte begründete Mitte Dezember 2017 an diesen Räumen Teileigentum statt Wohnungseigentum und verkaufte die Einheiten 4–12 des Hauses (inkl. der Wohn…Original-Urteil ↗
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