Rechtsanwalt X war als Zwangsverwalter einer Liegenschaft bestellt. Mieter zahlten an ihn eine Mietkaution von 945,45 EUR. Nach Ende der Zwangsverwaltung beantragte der Anwalt bei der Hinterlegungsstelle die Annahme dieses Betrags zur Hinte…Original-Urteil ↗
Zur Entscheidungsseite →§ 378
BGB · Mietrecht
1 Entscheidungen im Mila-Corpus interpretieren § 378 BGB.
Entscheidungen zu § 378