BGHVIII ZR 38/21
08.02.2022 · VIII. Zivilsenat
Die Klägerin verkaufte ihre Eigentumswohnungen an eine GbR. Der Beklagte, Mieter einer dieser Wohnungen, übte sein Vorkaufsrecht gemäß § 577 BGB aus. Die Klägerin klagte auf Feststellung, das Vorkaufsrecht sei nicht wirksam ausgeübt worden.…Original-Urteil ↗
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