BGHVIII ZR 154/14
04.02.2015 · VIII. Zivilsenat
Der Kläger (Vermieter) schloss am 14. April 2011 mit der Beklagten (Mieterin) einen unbefristeten Mietvertrag über eine Zweizimmerwohnung ab. Die Beklagte zog zum 1. Mai 2011 ein. Mit Schreiben vom 28. Februar 2013 kündigte der Kläger das M…Original-Urteil ↗
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