BGHVIII ZR 31/17
30.05.2017 · VIII. Zivilsenat
Kläger mieteten ab Oktober 2015 eine ca. 91 qm große Wohnung von der Beklagten. Der Mietvertrag sah neben einer Grundmiete von 421,83 € einen gesondert ausgewiesenen monatlichen "Zuschlag Schönheitsreparaturen" von 79,07 € vor (0,87 €/qm). …Original-Urteil ↗
Zur Entscheidungsseite →