BGHVIII ZR 257/06
20.06.2007 · VIII. Zivilsenat
Die Beklagte mietete ab 1. August 1991 ein Wohnhaus vom Kläger. Der Mietvertrag war auf bestimmte Zeit (7 Jahre bis 31. Juli 1998) geschlossen und sollte sich mangels Kündigung jeweils um ein Jahr verlängern. Die Beklagte kündigte am 27. Se…Original-Urteil ↗
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