BGHVIII ZR 6/04
16.02.2005 · VIII. Zivilsenat
Die Beklagte mietete ab 1991 eine Zweizimmerwohnung von der Klägerin. Im Jahr 2002 blieb die Beklagte mit Mietzahlungen für Juli, Oktober und November (insgesamt 1.162,05 €) in Verzug. Die Klägerin kündigte das Mietverhältnis am 13. Novembe…Original-Urteil ↗
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