BGHVIII ZR 326/09
13.07.2010 · VIII. Zivilsenat
Klägerin (Vermieterin) verlangt von Beklagten (Mietern) Nutzungsentschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB und Ersatz für Mietausfallschaden. Hintergrund: Mieter behielten die Wohnung länger in ihrem Besitz, weil Vermieterin sie noch zur Ausführu…Original-Urteil ↗
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