BGHVIII ZR 263/14
20.07.2016 · VIII. Zivilsenat
Der Kläger war von 2002 bis 31.05.2009 Mieter einer Wohnung der Beklagten in Erfurt. Zu Beginn des Mietverhältnisses leistete der Kläger ein Kautionssparbuch über 695,36 € als Mietsicherheit. Für die Jahre 2006–2009 erteilte die Beklagte Be…Original-Urteil ↗
Zur Entscheidungsseite →