BGHVIII ZR 129/09
13.07.2010 · VIII. Zivilsenat
Die Beklagten mieteten seit 1988 vom Kläger eine Wohnung in Berlin. Ab Juli 2005 wurde eine 30%ige Mietminderung wegen Mängel vereinbart. Ab Februar 2006 mieteten die Beklagten eine andere Wohnung im selben Haus (687,62 € brutto monatlich, …Original-Urteil ↗
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