Die Klägerinnen mieteten seit November 2005 eine Wohnung von den ursprünglichen Vermietern. Im Sommer 2015 erwarben die Beklagten das Anwesen und kündigten das Mietverhältnis im September 2015 wegen Eigenbedarfs zum 30.06.2016. Der Beklagte…Original-Urteil ↗
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BGB · Mietrecht
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